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Historie der Bünder Schützengesellschaft von 1838 e.V.
In der Zeit von 1830 bis 1840 wurden landauf und landab sogenannte Schützenvereine gegründet, die in der damaligen Zeit den freiwilligen Bürgerschutz
übernahmen. Auch den Bünder Bürgern war der Gedanke, in der Gemeinschaft stärker zu sein, einleuchtend. Dazu kam der Umstand, dass man damals
kaum Gelegenheit hatte, in größerem Kreis zusammenzukommen. So entstand auch in Bünde der Wunsch nach Gründung eines Schützenvereines,
welcher von dem damaligen Bürgermeister Rüter aufgenommen wurde. Am 10. Juni 1838 rief Rüter die Bünder Bürger zur Gründungsversammlung auf,
welche am 8. Juli 1838 stattfinden konnte. Diese wählte einen ersten Vorstand mit dem Vorsitzenden Beckhaus an der Spitze. Noch am selben Tag
beantragte Beckhaus beim Bürgermeister sowohl die Genehmigung der Vereinsstatuten als auch die eines Schützenfestes, an dem der beste Schütze im
Wettbewerb ermittelt und für ein Jahr zum Schützenkönig ausgerufen werden sollte. Am 8. August 1838 wurden diese Genehmigungen vom
Regierungspräsidenten veröffentlicht.
Das linke Foto zeigt beispielhaft aus dem Jahre 1938 Seine Majestät Heinrich Der Schneidige Gardist (Sander) und Ihre
Majestät Elisabeth Die Lebensfrohe (Biermann).
Trotz ständiger Anpassungen an gesellschaftliche Entwicklungen wird Tradition in der Bünder Schützengesellschaft
großgeschrieben. Als äußere Beispiele stehen dafür unsere Schützenfahne und der Schellenbaum. Während die Fahne im
Laufe der Bünder Schützengeschichte schon dreimal (letztmalig 1963) feierlich
ersetzt werden musste, datiert der Erwerb des Schellenbaumes tatsächlich bereits
aus 1840. Beide Prunkstücke werden, wie im rechten Bild zu sehen, alljährlich
stolz in unseren Festumzügen mitgeführt.
Als traditionellen Programmpunkt, und damit als einer der Höhepunkte des Bünder Schützenfestes, darf der
Große Zapfenstreich angesehen werden. Die Bünder Schützengesellschaft ist stolz darauf, diese feierliche
Zeremonie (welche ihren Ursprung ebenfalls in dem Jahr 1838 erfahren hat) alljährlich unter großer
Zuschauerbeteiligung zu Ehren Seiner Majestät durchführen zu können. Sollten Sie dieses Ereignis noch nicht
live miterlebt haben, empfehlen wir Ihnen diese Videoaufzeichnung
Das Bataillon - Organisation und Netzwerk
Die Gesamtheit aller aktiven Schützen bildet das Bataillon, welches in drei Kompanien aufgeteilt ist. An der
Spitze des Bataillons wirkt der Erste Vorsitzende im Rang eines Obersts. Vertreten und unterstützt wird der
Oberst durch den Zweiten Vorsitzenden im Rang eines Oberstleutnants.
Eine weitere Organisationsebene darunter finden wir den Bataillonskommandeur im Rang eines Majors.
Ihm obliegt der Zusammenhalt des Bataillons und die Durchführung von Festumzügen und Zeremonien.
Zur Seite stehen ihm ein oder mehrere Adjutanten. Ferner führt der Major das Offizierscorps an, in dem
sich die Offiziere aller Kompanien gesondert zusammenfinden.
Jede der drei Kompanien hat ihren eigenen Chef. Diese rangieren im Rang eines Stabshauptmannes. Ihre
Aufgabe ist es, für den Zusammenhalt innerhalb
der Kompanie zu sorgen und das Schützenjahr
durch attraktive Angebote zu bereichern.
Unterstützt werden die Kompaniechefs durch den
jeweiligen Kompaniehauptfeldwebel, im
Volksmund auch „Spieß“ genannt. Auch bei den
Bünder Schützen ist der Spieß die „Mutter der
Kompanie“ und erkennbar am gelben Schultergeflecht an der Uniform. Diese
Kompaniespieße sind es, die sich insbesondere um Neulinge in den Kompanien
kümmern und deren Ansprechpartner sind.
Analog zum vorgenannten Offizierscorps bilden auch die Unteroffiziere
kompanieübergreifend ein eigenes Corps. Dieses wird geführt vom sogenannten
„Bataillonsspieß“ im Rang eines Stabsfeldwebels. Auch die Schützen und Gefreiten sind
im Unteroffizierscorps beheimatet.
Während des Schützenjahres gibt es, unabhängig vom Schützenfest, für all diese Gruppen vielfältige Angebote. Dazu gehören Kompanie-,
Offiziers- und Unteroffiziersabende, bekannte Veranstaltungen wie das Heringsessen sowie Ausflüge für das gesamte Bataillon inklusive
Familienanhang.
Was für den Außenstehenden vielleicht etwas verwirrend wirkt, führt aber in den ständig
wechselnden Teilnehmerzusammensetzungen zu einem wunderbaren Netzwerk, in dem
auch Neulinge innerhalb kurzer Zeit sehr viele nette Bekanntschaften machen und
sogar Freundschaften schließen können.
Die Wache und das Holzgewehr
Wache, Verhaftung und Holzgewehr mit Blume … was soll sowas?
Während des alljährlichen Bünder Schützenfestes lebt Bünde in einer Monarchie. Für ein Wochenende hat das
demokratisch gewählte Stadtoberhaupt öffentlich den Rathausschlüssel an Seine Majestät, den König der Bünder
Schützengesellschaft von 1838 e. V. abgegeben. Damit befindet sich die
Regierungshoheit in rot-weißen Händen.
Ein Monarch muss bewacht und beschützt werden. Das gehört sich so für
Königshäuser. Aus diesem Grund steht Seiner Majestät während des
Schützenwochenendes eine Wache in Zugstärke zu, welche nicht nur ihn sondern
auch Ihre Majestät rund um die Uhr vor Eindringlingen und anderen Unbilden schützt.
Dieser Wachzug verfügt über Schilderhäuschen als Wetterschutz, ein Wachfahrzeug
und sehr viel Humor. Damit sich die Wachschützen Respekt verschaffen können,
werden sie mit Holzgewehren ausgestattet. Und diese Holzgewehre mit Blume im Lauf
sind sowohl Sinnbild für das Augenzwinkern der Schützen als auch die sympathische Bereitschaft, sich gerne selbst auf die
Schippe zu nehmen.
Gerüchten zur Folge werden die Wachschützen während ihres schweren Dienstes, welchen sie vor allem in
Schilderhäuschen vor den Königshäusern zu absolvieren haben, von den Hofbediensteten (also Hofdamen und Hofherren)
fürsorglich beköstigt. Auf ihre Aufmerksamkeit soll das in der Regel jedoch keinen Einfluss haben.
Da der Wachzug aber auch an anderen Stellen des Schützenwochenendes wichtige Aufgaben zu erfüllen hat, erkennt man
seine Mitglieder an weißen Schützenmützen mit umlaufendem schwarz – rot- schwarzen Band und einem roten
Schultergeflecht an der Uniform.
Das Recht Seiner Majestät ist, alljährlich während des Bünder Schützenfestes Personen verhaften zu lassen, welche bislang
dieser Gesellschaft aus unerfindlichen Gründen nicht angehören. Auch solche Haftbefehle werden vom Wachzug
öffentlichkeitswirksam vollstreckt. Dass dabei regelmäßig die lokale Presse interessierte Wegbegleiterin ist, lässt den
Schluss zu, dass die zu verhaftenden Deliquenten häufig in der Stadt nicht ganz unbekannt sind. Nur die Begnadigung
durch Seine Majestät, ausgesprochen in Gegenwart des ganzen
Schützenvolkes, kann vor weiterer Strafe schützen. Aber dafür ist die
schriftliche Erklärung zur Mitgliedschaft unabdingbare Voraussetzung.
Nicht allen Sündern ist die Verhaftung unangenehm. Es gibt sogar Stimmen,
die behaupten, dass es eine Ehre sei.